Psychotherapie
Allgemein: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Darüber hinaus können Sie sich auch als Selbstzahler für eine Psychotherapie anmelden. Mit Ihrer Krankenversicherungskarte suchen Sie direkt einen Therapeuten auf. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Nur die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie und die Verhaltenstherapie werden von den Krankenkassen als Therapieverfahren anerkannt.
Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich Psychotherapeut/Psychotherapeutin nur nennen, wer die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die Zulassung des Therapeuten durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Privatversicherten empfehle ich, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Bedingungen einer Kostenübernahme zu erkundigen.
Mein Ansatz: Ich arbeite als tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapeut. Die Tiefenpsychologie ist ein wissenschaftliches Verfahren, das einen aktualisierten unbewussten Konflikt und die therapeutische Beziehung ins Zentrum der Behandlung stellt. Allerdings fließen in meine Arbeit auch Elemente anderer Therapieformen und -methoden ein. Wichtig für meine Art zu arbeiten ist, wie ich jemanden in der Therapie erreichen kann und zu erkennen, welche Werkzeuge und Methoden dafür dienlich sind.
Ziel der Psychotherapie ist es, psychisches und körperliches Leiden zu verringern, Belastungen zu reduzieren und eine zufriedenstellende Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Eine Zusammenarbeit mit ärztlichen und nichtärztlichen Kolleginnen und Kollegen ist selbstverständlicher Bestandteil meiner professionellen therapeutischen Haltung.
Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten. Die Sitzungen unterliegen dem Datenschutz. |
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